Rechtsanwälte Bottrop

Vorbereitungskosten einer Abschleppmaßnahme sind ersatzfähig

Bei dem Abschleppen eines Fahrzeugs aufgrund unbefugten Parkens auf einem Privatgrundstück, können nicht nur die Kosten ersetzt werden, die durch das reine Abschleppen entstehen, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppens entstehen.

Dazu gehören auch die Kosten, die durch die Überprüfung des unberechtigt abgestellten Fahrzeugs zur Ausfindigmachung des Halters entstehen und die Kosten, die durch die Zuordnung des Fahrzeugs zu einr bestimmten Fahrzeugkategorie und die Anforderung eines bestimmten Abschleppfahrzeugs entstehen.

Kosten für eine Parkraumüberwachung, die nicht im Zuge der Beseitigung der Besitzstörung anfallen, sondern im Zusammenhang mit der Feststellung eines unbefugten Parkens anfallen, sind nicht ersatzfähig.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH V ZR 30 11 vom 02.12.2011
Normen: BGB §§ 858 I, 859, 823 II, 249 I
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de