Rechtsanwälte Bottrop

Mietminderung bei zu kleiner Wohnung

Ist die Wohnung mindestens zehn Prozent kleiner als im Vertrag vereinbart, kann der Mieter die Miete mindern.

Oft entspricht die Flächenangabe im Mietvertrag nicht exakt dem tatsächlichen Wert, sondern wird vom Vermieter auch gerne mal höher angesetzt. Bisher musste der Mieter in so einem Fall meist nachweisen, dass durch die geringere Fläche auch die Gebrauchstauglichkeit der Immobilie leidet. Dem hat jetzt der Bundesgerichtshof einen Riegel vorgeschoben: Sie können die Miete mindern, wenn die Wohnung oder das Haus mehr als zehn Prozent kleiner ist, als es im Mietvertrag vereinbart wurde.

Die Bundesrichter gehen davon aus, dass bei einem so großen Unterschied in jedem Fall ein Mangel vorliegt, der zur Mietminderung berechtigt, denn da die Nebenkosten oft nach Fläche verrechnet werden, muss der Mieter auch hier eventuell mehr zahlen, als er tatsächlich verbraucht. Außerdem erschwert die falsche Angabe die Vergleichbarkeit mit anderen, gleichwertigen Mietobjekten. Die Richter akzeptierten daher nicht nur die Minderung der Miete in Höhe des prozentualen Unterschieds zwischen tatsächlicher und angegebener Fläche, sondern auch die Einbehaltung dreier Monatsmieten als Rückerstattung für die bisher überhöhte Miete.

 
[mmk]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de