Rechtsanwälte Bottrop

Schadstoffbelastung eines Mietobjektes rechtfertigt fristlose Kündigung

Ein Mieter kann fristlos kündigen, wenn er befürchten muss, dass durch die Benutzung der Mieträume nach den gegenwärtigen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft und Anwendung eines objektiven Maßstabs zu besorgen ist, dass für ihn in absehbarer Zeit ein Schaden für seine körperliche Unversehrtheit und sein körperliches Wohlbefinden zu besorgen ist.


In dem entschiedenen Fall wies das Mietobjekt eine Schadstoffbelastung mit DDT auf. DDT ist ein Insektizid, das seit Anfang der 1940er-Jahre als Kontakt- und Fraßgift eingesetzt wurde. Es reichert sich wegen seiner chemischen Stabilität und guten Fettlöslichkeit jedoch im Gewebe von Menschen und Tieren an und einige seiner Abbauprodukte haben hormonähnliche Wirkungen.
Das Mietobjekt wies DDT im Sediment- und Hausstaub auf, da es in den Mieträumen und dem vorhandenen Holzgebälk als Holzschutzmittel verwendet wurde, was in der damaligen DDR üblich war.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass von den Mieträumen eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit ausgeht und die Kündigung ohne Einhaltung einer Frist gerechtfertigt war. Insbesondere konnte der Vermieter keine Abhilfe schaffen, da er keine geeigneten Sanierungsmaßnahmen angeboten hat.

DDT war in dem Holzschutzmittel Hylotox 59 enthalten, das in der DDR bis 1988 hergestellt wurde. Daher ist DDT in Gebäuden in Ostdeutschland noch häufig nachweisbar. Es durfte übergangsweise noch bis zum 30. Juni 1991 eingesetzt werden. Heute gilt dieses Holzschutzmittel in Gebäuden generell als Gebäudeschadstoff.
 
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil OLG Brandenburg 6 U 169 14 vom 07.02.2017
Normen: BGB §§ 569, 578
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de