Rechtsanwälte Bottrop

Advent, Advent, die Hütte brennt!

Gerade in der Weihnachtszeit kommt es mit einer sich jährlich wiederholenden Regelmäßigkeit zu leider oftmals tödlichen Wohnungsbränden.

Denn insbesondere wenn es draußen nass und kalt ist, genießen viele Menschen die gemütliche Atmosphäre von brennenden Kerzen oder Kaminen. Dabei wird die Gefahr des offenen Feuers oftmals unterschätzt, die Kerze "kurz" alleine gelassen um noch schnell etwas zu erledigen , schlichtweg auf der Fensterbank vergessen oder der Hausbewohner schläft ob der Gemütlichkeit auf der Couch ein. Nicht selten lastet die Versicherung nach einem so verursachten Brand dem Hausbewohner grobe Fahrlässigkeit an und verweigert ganz oder teilweise den Schadensausgleich. Damit nicht genug, kommt auf den Verursacher im schlimmsten Fall auch noch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung zu.

Ähnlich gelagert war auch ein Fall aus dem Jahr 2008, bei welchem ein Teelicht von den Bewohnern einer Mietwohnung unbemerkt hinter die Couch gefallen war. In der Folge kam es zu einem Brand mit rund 11.000 Euro Schaden. Zwar ersetzte die Versicherung dem Wohnungseigentümer den Schaden, wollte die Summe jedoch von dem Bewohner erstattet haben.

Dem Gericht zufolge begründet das Entzünden einer Kerze an sich noch keine Haftung und lehnte darüber hinaus die Forderung der Versicherung im Ergebnis ab. Dies jedoch nur, weil nicht nachweisbar war, ob der Mann, seine Partnerin oder deren kurzzeitig anwesenden Kinder das Teelicht herunter gestoßen hatten.

In anderen Fällen kostete ein solches Feuers die Verursacher die gesamte Existenz. Die Urteile zu diesem Thema sind zahlreich und eine klare Linie der Gerichte und Versicherungen lässt sich im Angesicht der Vielfalt möglicher Geschehensabläufe kaum erkennen. Besonders "kritisch" wird es im Hinblick auf ein mögliches Verschulden übrigens immer dann, wenn Alkohol eine Rolle gespielt haben könnte. Von daher sollten Sie ein offenes Feuer in der Wohnung nie unbeaufsichtigt lassen.
 
Landgericht Coburg, Urteil LG CO 13 O 714 07 vom 01.12.2013
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de