Rechtsanwälte Bottrop

Zur Umsatzsteuer bei Schadensersatz wegen Baumängeln

Ein Anspruch auf die Umsatzsteuer entsteht bei Baumängeln erst mit der tatsächlichen Beseitigung der Schäden.


Darauf wies das Oberlandesgericht in München hin und zog in seiner Begründung eine Parallele zu dem Ersatz der Umsatzsteuer bei Schäden an einem KFZ. Bei diesen wird die Steuer erst erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Das ist regelmäßig nach einer Beseitigung des Schadens der Fall, in dessen Folge die Umsatzsteuer fällig wird. Es obliegt grundsätzlich dem Geschädigten, ob er den Schaden beseitigen möchte, oder aber den finanziellen Ausgleich anderweitig verwendet. Jedoch soll er durch den Ausgleich des Schadens nicht besser dastehen als vor dem Schadensereignis. Der Ersatz der Umsatzsteuer ohne Beseitigung des Schadens würde aber zu einem vom Gesetz nicht gewollten finanziellen Vorteil führen.
 
Oberlandesgericht München, Urteil OLG M 13 W 1556 08 vom 19.06.2008
Normen: § 249 II, 634 Nr.4 BGB, § 13 Nr.7 VOB/B
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de