Rechtsanwälte Bottrop

Schadensersatz nach Hausabriss bei gemeinsamer Wand

Sind zwei Gebäude durch eine gemeinsame Wand mit einander verbunden, so kann durch den Abriss des einen Gebäudes ein Schadensersatzanspruch des Nachbarn begründet werden.

Dies gilt zumindest dann, wenn die Funktionsfähigkeit der Wand für das Nachbargebäude gemindert wird. Durch den Abriss wurde die betroffene Wand von einer Innen- zu einer Außenwand. Darüber hinaus wurde die Statik beeinträchtigt, da das Dach des verbliebenen Gebäudes nicht mehr durch das abgerissen Objekt gestützt wurde, sondern vielmehr die betroffene Wand diese Funktion übernehmen musste, hierfür aber statisch nicht ausgelegt war. Das Gericht sah keine Duldungspflicht des Nachbarn im Hinblick auf den Abriss des Nachbargebäudes gegeben und verurteilte den Beklagten zum Ersatz der Aufwendungen, die für die Anpassung der Gebäudewand an die geänderten Bedingungen notwendig war.
 
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil OLG BB 5 U 51 09 vom 21.04.2011
Normen: § 906 II S.2 BGB
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de