Rechtsanwälte Bottrop

Bauunternehmer haftet nicht immer für Schäden an benachbarten Gebäuden

Entstehen durch vom Bauunternehmer durchgeführte Rüttelarbeiten Schäden an Nachbargebäuden, so haftet dieser nur bei Verschulden.

Solches gilt zumindest, wenn die DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen) bei der Ausführung der Arbeiten eingehalten wurde.

In dem entschiedenen Sachverhalt verlangte die Klägerin Schadensersatz für Schäden, die in Folge von durch den Bauunternehmer ausgeführten Rüttelarbeiten auf dem Nachbargrundstück entstanden waren. Der Bundesgerichtshof lehnte eine Ausgleichspflicht des Bauunternehmers ab und war darüber hinaus der Ansicht, dass der Bauunternehmer durch seine Arbeiten nicht zu einem Nutzer des Nachbargrundstücks wird. Deshalb würde er auch nicht in das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis eintreten und als Folge daraus verschuldensunabhängig für die entstandenen Schäden haften.

Hinweis: Damit ein geschädigter Nachbar nicht schutzlos auf seinem Schaden sitzen bleibt, haftet jedoch der Bauherr verschuldensunabhängig aus einem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH V ZR 217 09 vom 16.07.2010
Normen: §§ 823, 906 II BGB
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de